Hauptbereich
Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - etwa durch eine bevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
- Icon Auswahl und Aufgaben der Betreuungsperson
- Icon Beginn der Vormundschaft
- Icon Ende der Vormundschaft
- Icon Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
- Icon Folgen der Betreuung
- Icon Rechte und Pflichten des Vormundes
- Icon Rechtliche Betreuung
- Icon Voraussetzungen der Betreuung
- Icon Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
- Icon Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
Vertiefende Informationen
Freigabevermerk
10.03.2023 Justizministerium Baden-Württemberg