Hauptbereich
Baufinanzierung und Förderungen
Im Rahmen der Förderprogramme von Bund und Land können Sie beim Bau oder Erwerb von Wohneigentum unterstützt werden. Auch wenn Sie bestehenden Wohnraum ändern, erweitern oder modernisieren wollen, gibt es Fördermöglichkeiten.
Die sozial ausgerichtete Wohnraumförderung des Landes umfasst neben der sozialen Mietwohnraumförderung vor allem Fördermöglichkeiten einkommensschwächerer Haushalte mit mindestens einem Kind für selbst genutztes Wohneigentum sowie für Modernisierungsmaßnahmen von Wohnungseigentümergemeinschaften.
Als privater oder gewerblicher Bauherr können Sie über das Portal "Energiesparförderung Baden-Württemberg" das für Ihre Sanierungsmaßnahme geeignete Förderprogramm finden. Dafür müssen Sie online lediglich einen Fragenkatalog beantworten, der zu einer Auswahl an Programmen führt, die Sie für die geplante Sanierungsmaßnahme beantragen können.
Hinweis: Die Hausbanken beraten über die Bundesförderung nach den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) .
Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet Förderprogramme an.
Checklisten zur effektiven Finanzierungsplanung Ihres Bauvorhabens bieten Ihnen die KfW Förderbank und der Bundesverband Verbraucherzentralen.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Icon Förderung für Energiesparberatung bei Wohngebäuden beantragen
- Icon Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien - Förderung beantragen
- Icon Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien - Förderdarlehen beantragen
- Icon Wohnraumförderung - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen
- Icon Wohnraumförderung - Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen beantragen
- Icon Wohnraumförderung - Förderung von Mietwohnraum für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung beantragen
- Icon Wohnraumförderung - Förderung von allgemeinem Sozialmietwohnraum beantragen
- Icon Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
- Icon Wohnraumförderung - Modernisierungsförderung im Mietwohnungsbestand beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium haben ihn am 05.09.2017 freigegeben.