Architekt
In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Architekten:
- Icon Anmeldung beim Finanzamt
- Icon Berufsausübung
- Icon Eintragung in die Architektenliste
- Icon Hinweise für ausländische Freiberufler
- Icon Steuerliche Aspekte
- Icon Überblick