Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Icon Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Icon Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Icon Sorgeerklärungen abgeben
- Icon Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Icon Kinderreisepass
- Icon Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Icon Hausgeburt dem Standesamt melden
- Icon Geburtsurkunde beantragen
- Icon Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Icon Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Freigabevermerk
Stand: 19.06.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg