Entwurfsverfasser
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Sie als Entwurfsverfasser:
- Icon Anmeldung beim Finanzamt
- Icon Berufsausübung
- Icon Hinweise für ausländische Freiberufler
- Icon Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
- Icon Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer
- Icon Steuerliche Aspekte
- Icon Tätigwerden als Entwurfsverfasser
- Icon Überblick
- Icon Verbraucherinformationen