Lebenslagen: Gemeinde Seckach

Seitenbereiche

Sprungmarke zum Anfang der Website
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Röntgeneinrichtungen in der Medizin

In der Humanmedizin, Zahnmedizin und Tiermedizin werden Röntgeneinrichtungen zur Erkennung (Diagnose) und Behandlung (Therapie) von Krankheiten verwendet.
Ein bekanntes Beispiel für die Anwendung in der Diagnose ist das Röntgen (Röntgenaufnahme, Computertomografie). Röntgenstrahlen durchleuchten den menschlichen Körper, um Knochenbrüche oder Veränderungen im Gewebe sichtbar zu machen. Über ihren Einsatz entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt mit der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz.
Zu den Röntgeneinrichtungen gehören neben konventionellen Röntgengeräten weitere Gerätearten, wie zum Beispiel C-Bögen, Computertomographen, Knochendichte-Messgeräte, Mammographie-Geräte und Röntgentherapie-Geräte.

Das Strahlenschutzgesetz unterscheidet zwischen einem genehmigungsbedürftigen Betrieb einer Röntgeneinrichtung und einer Anzeige des Betriebs einer Röntgeneinrichtung.
Der Betrieb einer Röntgeneinrichtung im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen ist unverzüglich einer von der zuständigen Behörde bestimmten ärztlichen oder zahnärztlichen Stelle mitzuteilen. Eine Kopie dieser Anmeldung ist dem zuständigen Regierungspräsidium zu übersenden.
Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist dem zuständigen Regierungspräsidium schriftlich mitzuteilen.

Die Vorschriften, Vorgaben und Regelungen für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen sowie deren Anwendung am Menschen und am Tier sind im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung zu finden.

Freigabevermerk

21.06.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Bürgermeisteramt Seckach
  • 74743 Seckach
  • Telefonnummer 06292 9201-0
  • Faxnummer 06292 9201-22
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Telefonnummer 06292 9201-12
  • Montag bis Freitag:08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Montag & Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Öffnungszeiten übrige Verwaltung

  • Telefonnummer 06292 9201-0
  • Montag bis Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bankverbindung

  • Sparkasse Neckartal-Odenwald
  • IBAN:DE33 6745 0048 0004 2023 21
  • BIC: SOLADES1MOS
  • Volksbank eG Mosbach
  • IBAN:DE36 6746 0041 0015 1071 03
  • BIC:GENODE61MOS
Regionaler Industriepark OsterburkenOdenwaldMetropolregion Rhein-NeckarSBahn RheinNeckar