Lebenslagen: Gemeinde Seckach

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Personalausweis, Reisepass

Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen?
Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert.

Jeder Deutsche, der mindestens 16 Jahre alt ist und der Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht).
Wer einen gültigen Reisepass besitzt, kommt der Ausweispflicht ebenso nach. Auf Antrag ist ein Personalausweis auch für deutsche Staatsangehörige auszustellen, die jünger als 16 Jahre sind.

Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten ein Passdokument wie beispielsweise einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen.

Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können und Sie rechtzeitig vor dem Ablauf des Gültigkeitsdatums ein neues Dokument beantragen.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Bürgermeisteramt Seckach
  • 74743 Seckach
  • Telefonnummer 06292 9201-0
  • Faxnummer 06292 9201-22
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Telefonnummer 06292 9201-12
  • Montag bis Freitag:08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Montag & Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Öffnungszeiten übrige Verwaltung

  • Telefonnummer 06292 9201-0
  • Montag bis Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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