Lebenslagen: Gemeinde Seckach

Seitenbereiche

Sprungmarke zum Anfang der Website
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Wirtschaftliche Not

Viele Menschen geraten aus den verschiedensten Gründen in eine wirtschaftliche Notlage. Wenn Sie in eine solche Notlage kommen, wie zum Beispiel Arbeitsplatzverlust, Wohnungsverlust, Alter oder Pflegebedürftigkeit können Sie finanzielle Hilfen beantragen. Diese Hilfen können Sie erhalten, wenn Sie zu wenig Geld für Ihren Lebensunterhalt wie Ernährung, Unterkunft, Kleidung, Körperpflege, Energie und für alles andere des täglichen Bedarfs haben.

Wenn Sie erwerbsfähig sind und noch nicht die gesetzlich festgelegte Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erreicht haben, können Sie Ihren Anspruch auf Leistungen beim Jobcenter prüfen lassen.

Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind oder die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben, können Sie sich an das Sozialamt wenden. In diesem Fall können Sie Sozialhilfe beantragen.

Dies gilt auch bei drohendem Wohnungsverlust.

Aber auch eine finanzielle Unterstützung für Ihren Schulbesuch, Ihr Studium oder Ihre Ausbildung können Sie beantragen, wenn Ihre finanziellen Mittel nicht ausreichen.

Ebenso können Sie Leistungen beantragen, wenn Sie die angemessenen Bedürfnisse Ihrer Kinder, Ihre behinderungsbedingten angemessenen Bedürfnisse oder Ihre pflegerischen angemessenen Bedürfnisse nicht finanziell abdecken können. Auch Leistungen für weitere besondere Lebenslagen sind möglich.

Wenn Sie zum Beispiel Ihren Arbeitsplatz verlieren und dadurch ein kleineres Einkommen haben, kann dies unter Umständen zur Verschuldung bis hin zur Insolvenz führen. Als Privatperson ist für Sie dann das Verbraucherinsolvenzverfahren wichtig. Bei der Suche nach wohnortnahen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen helfen Ihnen die Sozialämter und die örtlichen Verbände der freien Wohlfahrtspflege.

Sie können finanzielle und sonstige Wohnhilfen beantragen, wenn Sie Probleme haben, die Miete einer angemessenen Wohnung zu bezahlen. Als Mieter oder Mieterin können Sie beispielsweise Wohngeld als Mietzuschuss erhalten. Oder als Eigentümerin oder Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnung oder eines selbstgenutzten Hauses einen Lastenzuschuss erhalten. Mit einem Wohnberechtigungsschein dürfen Sie eine Sozialwohnung beziehen.

Freigabevermerk

09.08.2023; Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Bürgermeisteramt Seckach
  • 74743 Seckach
  • Telefonnummer 06292 9201-0
  • Faxnummer 06292 9201-22
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Telefonnummer 06292 9201-12
  • Montag bis Freitag:08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Montag & Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Öffnungszeiten übrige Verwaltung

  • Telefonnummer 06292 9201-0
  • Montag bis Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bankverbindung

  • Sparkasse Neckartal-Odenwald
  • IBAN:DE33 6745 0048 0004 2023 21
  • BIC: SOLADES1MOS
  • Volksbank eG Mosbach
  • IBAN:DE36 6746 0041 0015 1071 03
  • BIC:GENODE61MOS
Regionaler Industriepark OsterburkenOdenwaldMetropolregion Rhein-NeckarSBahn RheinNeckar