Lebenslagen: Gemeinde Seckach

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Seckach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sprungmarke zum Anfang der Website
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Hauptbereich

Rund ums Wohnen

Wohngeld und Wohnberechtigungsschein sind wichtig für Sie, wenn Ihr Einkommen nicht dafür ausreicht, die Kosten für angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu finanzieren.

Als schwerbehinderte Person mit speziellen Wohnbedürfnissen können Sie bei baulichen Vorhaben eine Förderung für selbst genutztes Wohneigentum erhalten, soweit nicht ein vorrangiger Leistungsträger zur Leistung verpflichtet ist, zum Beispiel die Pflege- und Krankenversicherung oder die Berufsgenossenschaft.

Die gesetzliche Pflegeversicherung beteiligt sich unter gewissen Voraussetzungen an den Kosten für die Herstellung von Barrierefreiheit. Genauere Auskünfte erhalten Sie bei der zuständigen Pflegekasse, Ihrem örtlichen Pflegestützpunkt oder der Wohnberatungsstelle. Diese sind bei zahlreichen Landratsämtern eingerichtet. Darüber hinaus kommen Leistungen der Agentur für Arbeit in Betracht, wenn Änderungen außerhalb der Wohnung erforderlich sind, um den Arbeitsplatz erreichen zu können.

Kosten der Beschaffung, der Ausstattung und der Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in angemessenem Umfang erbringen unter gewissen Voraussetzungen verschiedene Rehabilitationsträger (z.B. Arbeitsverwaltung, Rentenversicherungsträger, Sozialhilfeträger). Nachrangig können Sie Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe beim Integrationsamt beantragen. Die im Rahmen der Wohnraumförderungsprogramme des Landes gewährten Fördermittel werden angerechnet.

Hinweis: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem zuständigen Rehabilitationsträger in Verbindung. Da dieser in der Regel vorher nicht bekannt sein dürfte, ist es ratsam, mit der gemeinsamen Servicestelle der Rehabilitationsträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Auskünfte erhalten sie bei den Wohnberatungsstellen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen und das Sozialministerium Baden-Württemberg haben ihn am 11.01.2023 freigegeben.

Kontaktdaten

Kontakt

  • Bürgermeisteramt Seckach
  • 74743 Seckach
  • Telefonnummer 06292 9201-0
  • Faxnummer 06292 9201-22
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Telefonnummer 06292 9201-12
  • Montag bis Freitag:08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Montag & Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Öffnungszeiten übrige Verwaltung

  • Telefonnummer 06292 9201-0
  • Montag bis Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bankverbindung

  • Sparkasse Neckartal-Odenwald
  • IBAN:DE33 6745 0048 0004 2023 21
  • BIC: SOLADES1MOS
  • Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber
  • IBAN:DE51 6739 0000 0057 5924 00
  • BIC:GENODE61WTH
Regionaler Industriepark OsterburkenOdenwaldMetropolregion Rhein-NeckarSBahn RheinNeckar