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Erlaubnispflichtige Gewerbe
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen erforderlich wie Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse.
Folgende gewerbliche Tätigkeiten sind beispielsweise erlaubnispflichtig:
- Betrieb von Schank- und Speisewirtschaften
- Betrieb von Taxiunternehmen
- Finanzanlagenvermittler
- Güterkraftverkehrsunternehmen
- Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoff
- Handwerk
- Herstellung von Waffen und Arzneimitteln
- Inkassobüros
- Krankentransporte
- Makler
- Pflegedienste
- Privatkrankenanstalten
- Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
Hinweis: Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie müssen bei diesen Gewerben Ihre persönliche Zuverlässigkeit, häufig auch Ihre fachliche Eignung und gegebenenfalls Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit oder bestimmte räumliche Verhältnisse nachweisen können.
Leistungen
- Icon Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Icon Handel mit Waffen - Erlaubnis beantragen
- Icon Herstellung von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Icon Herstellung von Waffen - Erlaubnis beantragen
- Icon Mietwagengenehmigung beantragen
- Icon Produktakzessorische Versicherungsvermittler- Erlaubnisbefreiung beantragen
- Icon Reisegewerbekarte beantragen
- Icon Sondernutzung von Straßen außerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Icon Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen
- Icon Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gewerblich aufstellen - Erlaubnis beantragen
- Icon Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen
- Icon Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
- Icon Taxigenehmigung beantragen
- Icon Versicherungsvermittler und Versicherungsberater - Erlaubnis für Tätigkeit beantragen
- Icon Gewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
- Icon Gewerbe der Makler, Bauträger, Baubetreuer, Darlehensvermittler (ohne Immobiliar-Verbraucherdarlehen) - Erlaubnis beantragen
- Icon Betrieb von Krankentransporten - Genehmigung beantragen
- Icon Betrieb einer Apotheke beantragen
- Icon Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Icon Einfuhr von Arzneimitteln - Erlaubnis beantragen
- Icon Energieversorgung - Genehmigung des Netzbetriebs (Land) beantragen
- Icon Erlaubnis als Pfandleiher oder Pfandvermittler beantragen
- Icon Erlaubnis für Versteigerungen beantragen
- Icon Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen
- Icon Erlaubnis für eine Privatkrankenanstalt beantragen
- Icon Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Icon Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis beantragen
- Icon Finanzdienstleistungen (Kreditwesengesetz) - Erlaubnis beantragen
- Icon Gaststättenerlaubnis beantragen
- Icon Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Icon Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 25.04.2019 freigegeben.