Hauptbereich
Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Leistungen
- Icon Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Icon Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
- Icon Wohnsitz abmelden
- Icon Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Icon Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Icon Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Icon Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Icon Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Icon Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Icon Meldebescheinigung beantragen
- Icon Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Icon Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.