Dienstleistungen: Gemeinde Seckach

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Seckach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Seckach
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Sprungmarke zum Anfang der Website
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Rathaus Seckach
Kirche St. Sebastian
Schaukel mit Karrussel

Hauptbereich

Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht erklären

Sämtliche Informationen, die Ärztinnen und Ärzte im Zusammenhang mit einer Behandlung erhalten, unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Dies bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte diese Informationen nicht Dritten gegenüber offenbaren dürfen, es sei denn, dies wird durch ein Gesetz ausdrücklich erlaubt es oder Sie haben die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt von der Schweigepflicht entbunden.

Hinweis: Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber ärztlichen Kolleginnen und Kollegen sowie gegenüber Angehörigen der Patientin oder des Patienten.

Entbindet die Patientin oder der Patient die behandelnde Ärztin oder behandelnden Arzt ovon der Schweigepflicht, so ist diese bzw. dieser zur Offenbarung befugt, aber nicht verpflichtet.

Voraussetzungen

Die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht setzt keine Geschäftsfähigkeit, sondern die Einwilligungsfähigkeit der Patientin oder des Patienten voraus.

Hinweis: Entbinden Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin nicht von der Schweigepflicht, muss er oder sie Sie über die Folgen aufklären.

Verfahrensablauf

Es empfiehlt sich, die Entbindung von der Schweigepflicht schriftlich erklären. Machen Sie folgende Angaben:

  • Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum
  • Name der Ärztin oder des Arztes
  • für welche Unterlagen die Entbindung gelten soll
  • zu welchem Zweck Sie die Entbindung erteilen
  • an wen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Unterlagen weitergeben darf
  • ob Sie eine einmalige, zeitlich beschränkte, dauerhafte oder wiederkehrende Datenübermittlung erlauben.

Die Erstellung einer Kopie der Entbindungserklärung für die eigenen Unterlagen ist rechtlich zwar nicht zwingend, dürfte jedoch empfehlenswert sein.

Händigen Sie die Erklärung Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt aus.

Die Erklärung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

keine.

Sonstiges

Die ärztliche Schweigepflicht und die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht sind rechtlich komplexe Themen. Vor diesem Hintergrund können die vorstehenden Informationen keine erschöpfende Auskunft hierzu geben. Im Einzelfall kann es angezeigt sein, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Zuständigkeit

Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt

Vertiefende Informationen

Im Internet finden sich zahlreiche Muster und Empfehlungen zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht. Möglicherweise hat auch Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein entsprechendes Muster verfügbar, das er Ihnen aushändigen kann.

Verwandte Lebenslagen

Freigabevermerk

06.09.2023 Sozialministerium Baden-Württemberg

Kontaktdaten

Kontakt

  • Bürgermeisteramt Seckach
  • 74743 Seckach
  • Telefonnummer06292 9201-0
  • Faxnummer06292 9201-22
  • E-Mail schreiben

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Telefonnummer06292 9201-12
  • Montag bis Freitag:08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
  • Montag & Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Öffnungszeiten übrige Verwaltung

  • Telefonnummer06292 9201-0
  • Montag bis Freitag:08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Mittwoch:16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Bankverbindung

  • Sparkasse Neckartal-Odenwald
  • IBAN:DE33 6745 0048 0004 2023 21
  • BIC:SOLADES1MOS
  • Ihre Volksbank eG Neckar Odenwald Main Tauber
  • IBAN:DE51 6739 0000 0057 5924 00
  • BIC:GENODE61WTH
Regionaler Industriepark OsterburkenOdenwaldMetropolregion Rhein-NeckarSBahn RheinNeckar