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Ehrenamtlich getragener Verkehr im ÖPNV - Pauschale zur Unterstützung beantragen
Sie bieten einen vollöffentlichen Fahrdienst an?
Das Verkehrsangebot wird lokal organisiert und ehrenamtlich betrieben?
Dann können Sie unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Verwaltungsausgaben vom Land erhalten.
Die Höhe der Förderung liegt bei 1.500 Euro pro antragstellender Institution.
Anträge können Sie für das jeweils laufende Jahr stellen, vom 1. März bis 30. April eines jeden Jahres.
Voraussetzungen
- Zuwendungsfähig sind Kosten, die im Zusammenhang mit dem öffentlichen und ehrenamtlichen Verkehrsangebot stehen.
- Es gibt keine Förderung von Anschaffungs- und Betriebskosten der Fahrzeuge.
- Verkehrsangebot mit Bürgerbussen (mit Liniengenehmigung) oder Bürgerrufautos (genehmigungsfreie Verkehre)
- Die Fahrpläne sind mit dem örtlichen Verkehrsverbund abgestimmt.
- Die Fahrpläne linienbasierter Verkehrsangebote sind in der elektronischen Fahrplanauskunft des örtlichen zuständigen Verkehrsverbundes oder in der EFA-BW veröffentlicht.
- Für flexible Verkehre genügt ersatzweise eine Angebotsbeschreibung nach Vorlage im Antragsformular.
- Die Fahrscheine des örtlichen Verkehrsverbunds sind gegebenenfalls gegen Aufpreis anzuerkennen.
Verfahrensablauf
Das Antragsformular und alle weiteren Informationen und Dokumente finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.
Sie können die Anträge elektronisch einreichen unter: buergerbus@nvbw.de
Scannen Sie bei elektronischer Einreichung das Antragsformular mit Unterschrift und weiteren Dokumenten ein.
Sie können die Anträge auch mit der Post einreichen bei:
Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH (NVBW),
Kompetenzzentrum neue ÖPNV-Angebotsformen
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
Die NVBW prüft Ihren Antrag und erstellt einen Prüfvermerk.
Vom Verkehrsministerium erhalten Sie die Bewilligung in Form eines Bescheides mit der Post übersandt.
Wenn Sie mit dem Antrag einen Rechtsmittelverzicht erklären, erfolgt die Auszahlung direkt nach Bekanntgabe des Bescheides.
Fristen
- Antrag: im Zeitraum 1. März bis 30. April für das laufende Kalenderjahr
- Auszahlung: erfolgt nach der Bewilligung
Ein Mittelabruf ist nicht erforderlich. - Ein Verwendungsnachweis ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht erforderlich.
Unterlagen
Mit jedem Antrag müssen Sie einreichen:
- Antragsformular mit der Erklärung über die Verwendung der Zuwendungsmittel
- Nachweis über die Veröffentlichung der Fahrpläne
Beim Erstantrag müssen Sie einmalig einreichen:
- Nachweis über den ehrenamtlichen Charakter des Verkehrs
- Genehmigungsurkunde oder Auskunft zur Genehmigungsfreiheit der zuständigen Genehmigungsbehörde
- bei Vereinen:
- Protokoll der Gründungsversammlung und
- Satzung des Vereins
- Erklärung zur Anerkennung des ortsüblichen Verbundtarifs
Kosten
keine
Bearbeitungsdauer
- Prüfung der Antragsunterlagen: in der Regel 3 Monate nach Ende der Antragsfrist
- Erstellung und Versand des Zuwendungsbescheides: in der Regel 4-6 Wochen
- Auszahlung der Finanzmittel: in der Regel 2-4 Wochen
Bezugsort
Baden-Württemberg
Sonstiges
Bei Fragen können Sie sich an das Kompetenzzentrum der NVBW wenden: buergerbus(@)nvbw.de
Rechtsgrundlage
Zuständigkeit
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Referat kommunaler ÖPNV, Digitalisierung und Recht
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Stand: 08.11.2022
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg