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Ukraine
Informationen zur Aufnahme geflüchteter Menschen und zu den Folgen des Ukrainekriegs
In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes (LEAs) befinden sich derzeit (= 15.09.2023) insgesamt 9.067 Personen, davon sind 1.029 Flüchtende (11 %) aus der Ukraine. An Neuzugängen in die LEAs waren von Freitag, 08.09., - Donnerstag, 14.09.2023, insgesamt 2.137 Personen zu verzeichnen, davon 467 Flüchtende aus der Ukraine (22%).
Nach Angaben des Justizministeriums sind die Zugangszahlen von Asylsuchenden zuletzt auf ein sehr hohes Maß angestiegen. Die Lage wird daher als sehr dynamisch und vermutlich weiter steigend bewertet, was auch zu einer nochmals verstärkten und früheren Verteilung in die vorläufige Unterbringung bei den Stadt- und Landkreisen führen wird.
In den öffentlichen Schulen werden zurzeit (Stand: 18.09.2023) 28.851 ukrainische SchülerInnen unterrichtet. Insgesamt sind 895 Vorbereitungsklassen (VKL) eingerichtet, davon 199 an allgemeinbildenden Gymnasien. Außerdem gibt es 345 Vorbereitungsklassen zur beruflichen Orientierung (VABO).
Dringend Unterkünfte für geflüchtete Menschen gesucht!
Die Gemeindeverwaltung sucht weiterhin dringend Wohnraum für die kommunale Anschlussunterbringung. Konkret besteht für die Gemeinde Seckach derzeit eine Aufnahmeverpflichtung von 22 sofort unterzubringenden Personen und von weiteren 28 Personen in den nächsten sechs Monaten. Für die Unterbringung geeignet sind vor allem abgeschlossene Wohnungen und leerstehende Häuser. Falls Sie über solchen Wohnraum verfügen und diesen bereitstellen können, bitten wir um eine entsprechende Nachricht an die Gemeindeverwaltung Seckach, Tel. 06292/ 9201-10, oder info(@)seckach.de. Neben Ihren Kontaktdaten werden insbesondere die einschlägigen Informationen zum Mietobjekt benötigt (= Lage, Größe, Verfügbarkeit, Heizungsart, Mietpreisvorstellung, Renovierungsbedürftigkeit usw.). Unabhängig davon dürfen geflüchtete Menschen aus der Ukraine auch weiterhin gerne von Verwandten oder Freunden aufgenommen werden. In diesem Fall bittet die Gemeindeverwaltung um zeitnahe Mitteilung, wer unter welcher Anschrift bei wem unterkommen konnte.
Zum Prozedere der Anmeldung und der Registrierung ukrainischer Flüchtlinge zum Erhalt der Fiktionsbescheinigung und der Arbeitserlaubnis sowie zur Beantragung von Leistungen verweisen wir auf die Internetseiten des Landratsamtes (https://www.neckar-odenwald-kreis.de/ukraine.html). Dort finden sich auch umfassende Informationen zu den Sprachkursen.
Allgemeine Informationen zum Verfahren, den Anträgen usw.
Das Land Baden-Württemberg hat auf seiner Internetseite unter der Adresse https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/infos-zum-ukraine-krieg/ Informationen rund um die Ukraine-Krise sowie die Geflüchteten in verschiedenen Sprachen zusammengestellt. Insbesondere werden dort auch viele wichtige Fragen (FAQ´s) beantwortet. Darüber hinaus wurde vom Ministerium der Justiz und für Migration eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden MitarbeiterInnen besetzt und werktäglich zwischen 8.30 und 17.00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800/ 7022-500.